Das Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke mit Blick vom Gerhard-Kienle-Weg.
Neugeborenes umgreift den Finger seiner Mutter
Unser Anmeldebereich der Abteilung für Neurochirurgie
Das Gemeinschaftskrankenhaus bei Nacht.

Ab 24. November: Infektionsgeschehen erfordert strengere Besucherregelungen

Leider steigen die Infektionszahlen drastisch an. Das Gemeinschaftskrankenhaus zieht daraus Konsequenzen - zum Schutz der Patient*innen und Mitarbeiter*innen.

HERDECKE. Um die Patient*innen und Mitarbeiter*innen des Gemeinschaftskrankenhauses Herdecke bestmöglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, treten ab Mittwoch, 24. November, neue Besucherregeln in Kraft:

  • Jede*r Besucher*in muss einen Testnachweis einer offiziellen Teststelle vorweisen. Dieser Testnachweis muss vom selben Tag stammen. Dies gilt auch für Genesene und vollständig Geimpfte.
     
  • Ab dem 24. November dürfen Patient*innen erst ab dem 5. Tag des stationären Aufenthalts Besuch empfangen. Pro Patient*in/Tag darf nur eine Besuchsperson für maximal eine Stundeim Zeitfenster zwischen 14 und 16 Uhr ins Krankenhaus kommen.
  • Jede Besuchsperson muss vorher bei der/dem behandelnde*n Fachärzt*in angemeldet werden. Der/die Ärzt*in gibt die Informationen an unseren Empfang weiter. Wer nicht angemeldet ist, erhält keinen Einlass.
  • Ausnahmen gelten für schwer erkrankte Patient*innen. Hier werden individuelle Absprachen mit der/dem behandelnde*n Ärzt*in getroffen.
  • Schwangere/Wöchnerinnen dürfen von einer Person in den Kreißsaal begleitet werden. Dies gilt auch für die Wochenstation.
  • Minderjährige Patient*innen dürfen beide Elternteile empfangen. Hier müssen individuelle Absprachen mit der Station getroffen werden.
  • Für die Patient*innen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie gelten ebenfalls individuelle Absprachen, die auf der Station getroffen werden.
  • Im gesamten Haus gilt die Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Unser Appell: Benutzen Sie eine FFP2-Maske.

Patient*innen, die einen Termin in unseren Ambulanzen haben und diesen aus gesundheitlichen Gründen nicht allein wahrnehmen können, dürfen eine Begleitperson mitbringen.

Notfallpatient*innen dürfen selbstverständlich von einer Person begleitet werden. 

Bitte halten Sie sich auf unserer Startseite <link http: www.gemeinschaftskrankenhaus.de>www.gemeinschaftskrankenhaus.de auf dem Laufenden.

 

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