Das Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke mit Blick vom Gerhard-Kienle-Weg.
Neugeborenes umgreift den Finger seiner Mutter
Unser Anmeldebereich der Abteilung für Neurochirurgie
Das Gemeinschaftskrankenhaus bei Nacht.

Trotz tiefer Einschnitte: GKH blickt nach vorn

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz setzt gesamte Krankenhauslandschaft massiv unter Druck: Zur Deckung inflationsbedingter Mehrkosten, so genannter Sofort-Transformationskosten, verabschiedete der Bundestag Ende 2025 ein Gesetz, wonach es Krankenhäusern zugestanden wurde, zur Sicherung ihrer Existenz einen sogenannten Rechnungszuschlag in Höhe von 3,25 % zu erheben. Obgleich diese Mehrkosten unverändert fortbestehen, läuft dieses Gesetz nun zum 31. Oktober 2026 aus. Die Folge: Den deutschen Krankenhäusern werden mehrstellige Millionensummen entzogen. Sie bleiben sitzen und werden sitzen gelassen auf nicht gedeckten Kosten, die sie zur Erfüllung ihres Versorgungsauftrages gegenüber der Bevölkerung aufbringen müssen.

HERDECKE – Hinzu kommt nun das jüngst vom Bundestag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, welches ab 2027 in Kraft treten soll. Der Name ist Programm. Alleiniges Ziel des Gesetzes ist es, die gestiegenen Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abzusenken, um die GKV-Beiträge stabil zu halten und so Arbeitgeber*innen wie Arbeitnehmer*innen vor finanziellen Mehrbelastungen durch drohende Beitragserhöhungen zu bewahren. Dazu ein Statement des GKH-Geschäftsführers Christian Klodwig:

Beitragsstabilität ist auch aus Sicht des Gemeinschaftskrankenhauses Herdecke ein hehres Ziel. Schließlich sei auch das GKH ein Arbeitgeber und beschäftigt inklusive seiner Tochtergesellschaften inzwischen etwa 2.000 Mitarbeitende. Unsere Kritik: Das nun verabschiedete Gesetz kürzt pauschal und ohne erkennbare Berücksichtigung der Sachlage. So werden beispielsweise Tariflohnsteigerungen unterfinanziert oder Aufwendungen zur Refinanzierung stationärer Pflegekosten pauschal einkürzt. Strukturelle Änderungen, wie sie etwa durch die von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann auf den Weg gebrachte Krankenhausreform angestrebt werden, sucht man vergebens. Möglichkeiten, strukturell gegenzusteuern, werden bislang keine aufgezeigt.

Sorgenvoll blicken wir daher auch auf die Chancen, die man in der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in Düsseldorf vorangetriebenen Krankenhausreform sehen. Diese hatte erst vor wenigen Jahren im Rahmen eines bislang beispiellosen Beteiligungsprozesses eine Strukturreform auf den Weg gebracht, die wir nun, durch die gegenwärtige Bundesgesetzgebung, als akut gefährdet ansehen. Anstatt Veränderungen abgestimmt und geordnet vorzunehmen, droht eine Auslese, die den Fortbestand von Krankenhäusern weniger an Kriterien wie Akzeptanz und Bedarfsnotwendigkeit koppelt als an die finanziellen Möglichkeiten ihrer Träger.

Auf den designierten Bundesgesundheitsminister, Carsten Linnemann, kommt nun eine Herkulesaufgabe zu. An ihm ist es, Antworten zu finden, welche Strukturveränderungen in dem gesetzlich bislang hoch regulierten Krankenhausmarkt möglich werden können, so dass die durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gerissenen Finanzierungslücken nicht zu Versorgungsengpässen bzw. einer unkoordinierten Ausdünnung stationärer Versorgungsangebote führen. Eine reale Gefahr, auf die Krankenhausvertreter Land auf Land ab, nicht zuletzt die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft (DKG), warnend und eindringlich hingewiesen hatten. Als GKH stimmen wir insofern mit den Stellungnahmen der DKG voll und ganz überein. Es bleibt zu hoffen, dass es Herrn Linnemann gelingt, ein aufmerksames Ohr für die Kolleg*innen unserer Krankenhäuser vor Ort zu haben, die sich tagein, tagaus um die Versorgung unserer zum Teil schwersterkrankten Mitmenschen kümmern, und das unter auch schon vor der Spargesetzgebung schweren Rahmenbedingungen.

Für das GKH besonders schwerwiegend ist zudem die pauschale Herausnahme Anthroposophischer Arzneimittel und Leistungen aus dem GKV-Leistungskatalog. Zwar waren diese im stationären Sektor seit jeher nicht auskömmlich refinanziert, jedoch droht das bestehende Finanzierungsloch nun, je nach Auslegung der gesetzlichen Regularien, noch erheblich größer zu werden. Wie groß genau, wird sich vermutlich erst mit der Zeit zeigen. Als größtes Akutkrankenhaus für Anthroposophische Medizin werden wir uns also Gedanken machen müssen, in welcher Form wir auf diese Anpassung regieren.

Fest steht: Haltung ist keine Frage des Geldes, der ganzheitliche Blick, mit welchem wir unseren Patient*innen auf Augenhöhe begegnen, ebenfalls nicht. Klar ist, dass wir auf den finanziellen Aderlass betriebswirtschaftlich reagieren müssen. Wie und in welcher Form wir dies tun, hängt ganz wesentlichen von der politisch für den Herbst angekündigten Strukturreform auf Bundesebene ab. Klar ist aber auch, dass wir unsere Reaktionen im Rahmen unserer agilen Organisationsstruktur mit Bedacht beraten werden. Als zentrales Gremium ist hier die aus ca. 80 Leitungskräften bestehende GKH-Krankenhauskonferenz zu nennen. Auch für den GKH-Betriebsrat sehen wir eine verantwortungsvolle Rolle innerhalb dieses Prozesses. Froh und dankbar sind wir, dass es uns insbesondere in dem vergangenen Jahrzehnt gelungen ist, das GKH sowohl medizinisch als auch wirtschaftlich auf gesunde Beine zu stellen. Somit haben wir ein starkes Fundament geschaffen, das es uns auch in wirtschaftlich unruhigen Zeiten ermöglicht, aktiv zu handeln, anstatt nur passiv zuzuschauen.

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